Weitere Corona-Hilfen für Handel, Kultur und Gastronomie

Die Fakten im Überblick:

➤ Ab sofort können sich kleine Unternehmen, die durch die Corona-Pandemie mit Verlusten rechnen, Steuervorauszahlungen für 2020 und bereits gezahlte Steuern für 2019 zurückerstatten lassen und bei ihrem Finanzamt beantragen. Dies geschieht auf Grundlage eines pauschal ermittelten Verlustes für das aktuelle Jahr.

➤ In der Gastronomie wird die Mehrwertsteuer auf sieben Prozent gesenkt, jedoch befristet bis zum 30.06.2020.

➤ Außerdem gilt für alle Berufe ab dem 1.Mai eine Hinzuverdienstmöglichkeit, begrenzt auf das bisherige volle Monatseinkommen.

➤ Das Kurzarbeitergeld wird ab dem vierten Monat für kinderlose Beschäftige auf 70 Prozent des Nettoeinkommens erhöht, Beschäftigte mit Kindern erhalten ab dann 77 Prozent. Ab dem siebten Monat gibt es 80 bzw. 87 Prozent für Arbeiter in der Corona-Kurzarbeit, die ihre Arbeitszeit um mindestens 50 Prozent reduzieren müssen. Die Beschlüsse gelten bis zum 31.12.2020.

➤ Darüberhinaus möchte der Bund 500 Millionen Euro zur Unterstützung von digitalem Unterricht an Schulen vergeben. Bedürftige Schüler können einen Zuschuss von 150 Euro für die Anschaffung digitaler Geräte geltend machen.

Posted on 24. April 2020

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