Lohnt sich das Mikrodarlehen der SAB für Gründer?

Wie in einer Pressemitteilung des sächsischen Ministeriums mitgeteilt wurde, gab es Änderungen bei der Vergabe von Mikrodarlehen an junge Unternehmen.

Was ist das Mikrodarlehen?

Das Mikrodarlehen ist ein zinsverbilligtes Darlehen des Europäischen Sozialfonds, welches durch die SAB ausgegeben wird. Es kann bis zu 20.000 Euro betragen und wird mit einem Zinssatz von 1,89% per anno verzinst. Die Laufzeit beträgt bis zu 6 Jahre, dabei sind 6 bis 12 tilgungsfreie Monate möglich – was gerade für Unternehmen in der Startphase oder im Wachstum mitunter sehr entlastend sein kann. Zu beachten ist, dass ein Eigenanteil von 20% vom Gesamtvorhaben nachgewiesen werden muss. Bei einer Darlehenshöhe von 20.000 Euro sollen also 4.000 Euro Eigenanteil vom Unternehmer erbracht werden.

Unter Umständen kann der Kredit auch jederzeit vollständig getilgt werden. Dabei entfällt eine Vorfälligkeitsentschädigung. Eine Vorfälligkeitsentschädigung entsteht häufig bei Bankkrediten, wenn diese vor der vertraglich vereinbarten Laufzeit vollständig getilgt wird. Wie es der Name schon sagt, soll die Bank mit dieser Zahlung für die Zinsen, die durch die frühzeitige Rückzahlung verloren gehen, entschädigt werden.
Beim Mikrodarlehen sind solche „Strafzahlungen“ ausgeschlossen.

Das Risiko trägt der Kreditnehmer. Wenn mehrere Gesellschafter beantragen, gilt eine gesamtschuldnerische Haftung. Sicherheiten werden in der Regel aber keine (oder kaum) verlangt. Ausschlossen sind Unternehmer oder Unternehmen, welche den Insolvenztatbestand erfüllen oder sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten (Stichwort „eidesstattliche Versicherung“) befinden.

Aber: Nicht jeder ist antragsberechtigt. Handelsvertreter und Vertriebsbeauftragte, Autohäuser, Auto- sowie Autoteilehandel und Tankstellen oder Hausmeisterservice sind beispielsweise ausgeschlossen. Gleiches gilt für exportbezogene Tätigkeiten sowie geförderte Tätigkeiten, durch die heimische Erzeugnisse gegenüber Importwaren begünstigt werden. Ebenfalls ausgeschlossen sind Umschuldungen, Nachfinanzierungen und Finanzierungen von Beratungen.

Lohnt sich das Mikrodarlehen überhaupt?

Der ein oder andere wird sich fragen, ob sich das Mikrodarlehen überhaupt lohnt, da die Zinsen zurzeit ohnehin niedrig sind. Unserer Meinung nach: Ja. Auch im Verhältnis zu den aktuell sicherlich niedrigen Zinsen am Markt, ist der Zinssatz von 1,89% immer noch sehr viel niedriger. Ebenfalls, entfallen zusätzliche Gebühren und im Fall der vorzeitigen Tilgung die Vorfälligkeitsentschädigung. Außerdem lohnt sich das Mikrodarlehen für Gründer auch deshalb, weil es eben keine besonderen Sicherheiten benötigt.
Besonders für junge Unternehmer, die noch keine Sicherheiten aufbauen konnten, ist es oft schwierig, einen normalen Kredit zu erhalten. Gerade für diese Personengruppe stellt das Mikrodarlehen einen Weg dar, um finanzielle Unterstützung zu erhalten.

Wie kann ich das Mikrodarlehen erhalten?

Das Mikrodarlehen wird bei der SAB beantragt, wenn der Sitz des Unternehmens und der Hauptwohnsitz des Antragstellers innerhalb Sachsens liegen.

Die bei der Beantragung auszufüllenden Dokumente, können bei der SAB unter folgendem Link abgerufen werden: https://www.sab.sachsen.de/de/p_wirtschaft/download_wi_2430.jsp

Wichtig ist, dass ein tragfähiges Unternehmenskonzept nachgewiesen werden muss. Der Antrag muss immer vor der Durchführung der Maßnahme erfolgen. Es darf keine der geplanten Investitionen getätigt werden, bevor das Mikrodarlehen genehmigt wurde.

Bei der Erstellung oder Optimierung eines tragfähigen Unternehmenskonzeptes kann die Nutzung professioneller Hilfe von Nutzen sein. Auch für die Durchführung der Bankgespräche ist es ratsam auf erfahrene Begleiter zu setzen. Gründungsberater oder auch Unternehmensberater stehen regelmäßig im Kontakt mit den Mittelgebern und haben eine Vorstellung davon, worauf geachtet werden muss und wie ein Konzept auszusehen hat. Die Gründer-Raketen unterstützen Unternehmer bei ihrem Vorhaben gern. Für die Finanzierung der damit in Zusammenhang stehenden Leistungen stellt der Staat Fördermittel zur Verfügung, welche bei Vorhaben vor der Gründung 100% Prozent des Beratungshonorars bis zu maximal 10 Beratertagen bzw. bei Vorhaben nach der Gründung 80%, betragen. Fragen Sie uns einfach!

Posted on 18. April 2016

Leave a reply

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.

Back to Top