KfW: Stop Neuanträge

KfW: Stop Neuanträge
http://www.halle.ihk.de/produktmarken/starthilfe/Aktuelles/2693420/Uebergangsregelungen_fuer_auslaufende_KfW_Programme.html

Mit dem Ende der Förderperiode des Europäischen Sozialfonds (2007-2013) laufen die KfW-Programme Gründercoaching Deutschland und Turn-Around-Beratung aus, da ihre Finanzierung vom „Europäischen Sozialfonds“ abhängig ist. Sie werden voraussichtlich jedoch auch zukünftig und in modifizierter Form weiter Bestand haben. …

Übergangsweise gelten für das Gründercoaching Deutschland und die Turn-Around-Beratung folgende geänderte Verfahrensweisen.

1.    Das KfW- Förderprogramm “Gründercoaching Deutschland” (GCD) wurde bis zum 30.06.2014 verlängert. Die Variante “Gründercoaching Deutschland- Gründung aus der Arbeitslosigkeit” (GCD-AL) ist planmäßig zum Ende des Jahres 2013 ausgelaufen. In diesem Zusammenhang ändern sich auch die bisherigen Allgemeinen Bestimmungen in der Umsetzung. Im Kern ergeben sich nachstehende wichtige Terminketten:

Termine 2014 für GCD

Antragstellung auf Antragsplattform bis zum 15.06.2014
Empfehlung des Regionalpartners (IHK)  gegenüber der KFW bis zum 20.06.2014 möglich
Einreichung der Abrechnungsunterlagen
für Zusagen bis 30.12.2013 bis 12 Monate nach Zusage
für Zusagen ab 01.01.2014 bis 6 Monate nach Zusage

2.    Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie beabsichtigt, die Laufzeit der aktuellen „Turn-Around-Beratung“ (TAB) bis zum 30.06.2014 zu verlängern, um eine Förderlücke bis zum Beginn der neuen ESF-Förderperiode zu vermeiden. Die Verlängerung steht unter dem Vorbehalt der Veröffentlichung der Richtlinienänderung im Bundesanzeiger.

Der Beratungszeitraum wird für alle Zusagen ab dem 01.01.2014 auf vier  Monate nach Zusage verkürzt. Alle anderen Fördervoraussetzungen bleiben unverändert.

Termine 2014 für TAB

Antragstellung in der Antragsplattform spätestens am 15.06.2014
Empfehlung durch die Regionalpartner gegenüber der KfW bis zum  20.06.2014 möglich
Letzte Zusage der KfW am 30.06.2014
Einreichung der Abrechnungsunterlagen:
für Zusagen bis 30.12.2013 bis spätestens 8 Monate nach Zusage
für Zusagen ab 01.01.2014 bis spätestens 4 Monate nach Zusage

Posted on 8. Juli 2014

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