Soforthilfe für Selbstständige und Unternehmer

Unser Support für Dich in herausfordernden Zeiten
aus dem Kontrollzentrum der Gründer-Rakete

Brauchst Du Unterstützung bei der Beantragung staatlicher Hilfen? Kein Durchblick mehr im Dickicht der verschiedenen Möglichkeiten?

Wir sind für Dich da!

Die Coaches und Experten der Gründer-Rakete stellen Dir gerade aktuelle Informationen, Links und praxistaugliche Tipps zusammen.

Bei akuten Fragen stehen wir Dir telefonisch gerne zur Verfügung! Ruf an:

0351/41 88 64 24

Wir besprechen mit Dir, was wir konkret für Dich tun können und vereinbaren kurzfristig einen Beratungstermin. Wir leisten keine Rechtsberatung.

Auf unserem Blog findest Du außerdem laufend aktuelle Beiträge.

Informationen für Dich:


Umsatzausfall

Viele Aufträge fallen weg. Auftraggeber müssen Veranstaltungen, Hochzeiten, Messen, Konzerte, Festivals absagen. Restaurants haben reduzierte oder verschobene Öffnungszeiten. Kunden fallen weg, weil sie schlicht nicht mehr an die Erfüllungsorte kommen dürfen. Wie sollen Fotografen, Coaches, Berater, Hebammen, Messebauer, kleine Cafébesitzer, Kaffeeröstereien jetzt überleben?


“Bei Entschädigungszahlungen für Unternehmen und Selbstständige vor dem Hintergrund des Corona-Virus durch die Landesdirektion Sachsen gilt die zwingende Voraussetzung, dass Beschäftigte eines Unternehmens oder Selbstständige durch ein Gesundheitsamt einem Tätigkeitsverbot/einer Quarantäne unterliegen müssen!”

“Grundlage der Berechnung der Entschädigung ist der letzte vorliegende Einkommenssteuerbescheid.” (Landesdirektion Sachsen, 13.03.2020)

“Selbstständige und Freiberufler bekommen nach dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten einen Verdienstausfall ersetzt.” (Bundesministerium für Gesundheit, Stand 17.03.2020)


Unbegrenzte Hilfszusage für lückenlose Liquiditätsabdeckung

Schnelle Betriebsmittelkredite
Wenn die Umsätze zurückgehen aufgrund von fehlendem Absatz, unterbrochen Absatzketten oder verlangsamter Produktion, dann fehle Mittel um laufende Kosten zu denken und den Prozess am Laufen zu halten. Die liquiden Mittel für diesen Betrieb können über sogenannte Betriebsmittelkredite kurzfristig sichergestellt werden.

SAB
Programm: Wachstumsfinanzierung

Liquiditätshilfemaßnahme zur Festigung der Existenz
Darlehen bis 2,5 Mio. ohne Eigenanteil
Festzins für gesamte Laufzeit, 3 Jahre tilgungsfrei

KfW

Programm: KfW-Unternehmerkredit
richtet sich an Bestandsunternehmen älter als 5 Jahre

Risikoübernahmen (Haftungsfreistellungen) für die durchleitenden Finanzierungspartner (in der Regel Hausbanken) von bis zu 80 %

für Betriebsmittelkredite bis 200 Mio. EUR Kreditvolumen. Eine höhere Risikoübernahme kann die Bereitschaft der Finanzierungspartner für eine Kreditvergabe erleichtern.
Öffnung der Haftungsfreistellung auch für Großunternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 2 Mrd. EUR (bisher: 500 Mio. EUR)

Programm: KfW-Kredit für Wachstum (vorher nur Innovation und Digitalisierung)

temporäre Erweiterung auf allgem. Unternehmensfinanzierung inkl. Betriebsmittel

Erhöhung der anteiligen Risikoübernahme auf 70 % Hierdurch wird der Zugang von mittelständischen und größeren Unternehmen zu individuell strukturierten, passgenauen Konsortialfinanzierungen erleichtert

Erhöhung der Umsatzgrenze für antragsberechtigte Unternehmen von 2 Mrd. auf 5 Mrd. EUR.

Programm: ErP-Gründerkredit für Unternehmen bis 5 Jahre nach Gründung
Risikoübernahme von 80 %
Betriebsmittelkredit bis 200 Mio. Euro

  • Risikoübernahmen in Höhe von bis zu 80 % für die durchleitenden Finanzierungspartner (in der Regel die Hausbanken) für Betriebsmittelkredite bis 200 Mio. EUR. Eine höhere Risikoübernahme kann die Bereitschaft der Finanzierungspartner für eine Kreditvergabe erleichtern.
  • Öffnung der Haftungsfreistellung für Großunternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 2 Mrd. EUR (bisher: 500 Mio. EUR).

Steuerliche Liquiditätshilfe für Unternehmen

Liquiditätshilfen durch Steuerstundungen
Stundung und Aussetzung von Steuerlast, Vorsteuer, Körperschaftssteuer, Einkommenssteuer und Steuervorauszahlungen beantragen. Rücksprache mit dem Finanzamt führen. Vorauszahlungen können leichter angepasst werden, sobald klar ist, das der Umsatz (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Bundesministerium der Finanzen



flexibles Kurzarbeitergeld & Arbeitszeitregelungen

Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als 10 Prozent haben.

Erstattung Nettolohnkosten zwischen 60 – 67 %

Anfallende Sozialversicherungsbeiträge für ausgefallene Arbeitsstunden werden zu 100 Prozent erstattet.

Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer können ebenfalls in Kurzarbeit gehen und haben Anspruch auf Kurzarbeitergeld (Bundesagentur für Arbeit, Stand 17.03.2020)

Insolvenz

Wir wollen den Teufel nicht an die Wand malen. Dennoch ist Insolvenz ein reales Ereignis. Mit der Verlängerung der normalen Meldepflicht bis zum 30.09.2020 setzt die Regierung die Insolvenzantragspflicht für betroffene Unternehmen aus. (Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz)

Problem Aussteller/Herausgeber/Institution Beantragung über Was
Umsatzeinbußen Freistaat Sachsen
Kleinstunternehmer, Selbstständige bis 5 Beschäftigten Sonderprogramm für kleine Unternehmen und Freiberufler mit bis zu fünf Beschäftigten mit Sitz oder Betriebsstätte im Freistaat Sachsen Sächsische Aufbaubank Kredit zinsloses, nachrangiges Liquiditätshilfedarlehen von bis zu 50.000 Euro, in Ausnahmefällen bis zu 100.000 Euro, mit einer Laufzeit von bis zu acht Jahren, welches für die ersten drei Jahre tilgungsfrei zur Verfügung gestellt wird.
Sächsische Betriebe, Selbstständige und Freiberufler, die aufgrund des Corona-Virus offiziell unter Quarantäne gestellt werden, einem Tätigkeitsverbot unterliegen Förderinstrument für Selbstständige und Freiberufler Landesdirektion Fördermittel/
Erstattung
Angestellte erhalten weiter vom Arbeitgeber Arbeitsentgelt

AG kann sich das Geld im Nachhinein von der Landesdirektion Sachsen auf Antrag erstatten lassen

Grundlage für die Entschädigung ist § 56 Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten (Infektionsschutzgesetz).

Entschädigung für die ersten sechs Wochen einer Quarantäne bemessen am Verdienstausfall, also dem Netto-Arbeitsentgelt.

Vom Beginn der siebenten Woche an richtet sich die Entschädigung nach der Höhe des Krankengeldes. 

Was Du jetzt tun kannst:

Melde Dich gern direkt bei uns:

Telefonisch unter: 0351/41 88 64 24
Per E-Mail: info@gruender-raketen.de

Finde aktuelle Informationen auf dem Blog unter:

www.gruender-rakete.de/blog

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